Aufbewahrungsfristen

Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen in Steuerrecht und Handelsrecht

Kennen Sie dieses Problem auch: Es stapeln sich die Ordner mit alten Unterlagen, wie Verträgen, Kontoauszügen oder anderen Unterlagen. Doch wie lang ist man verpflichtet diese als Gewerbetreibender aufzubewahren?

Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet, Geschäftsunterlagen über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren. Hierbei sind Fristen von sechs und zehn Jahren zu unterscheiden.

Ebenfalls haben Privatleute seit dem 31.7.2004 eine zweijährige Aufbewahrungspflicht zu beachten. Diese umfasst sowohl Rechnungen, Zahlungsbelege als auch andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben.

Eine detaillierte Beschreibung sowie eine alphabetisch Auflistung der wesentlichen Schriftgutarten von A wie Abrechnungsunterlagen bis Z wie Zahlungsanweisungen finden Sie auf der Internetseite der Handelskammer Hamburg.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.