Digitale Bearbeitung
E-Rechnung ab 01.01.2025
E ist die Lösung
Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar.
Die Verpflichtung eine elektronische Rechnung auszustellen betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), außerdem müssen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland (Deutschland) ansässig sein.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab 1.1.2025.
Der Gesetzgeber hat aufgrund des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen.
Ab 01.01.2025 gilt die Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen. Mit DATEV Unternehmen online ist der Empfang von E-Rechnungen möglich.
Ab 01.01.2027 müssen E-Rechnungen vom Unternehmer ausgestellt werden, wenn der Vorjahresumsatz über 800T€ beträgt.
Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden können.
DATEV stellt hierfür auch die E-Rechnungsplattform zur Verfügung, um E-Rechnungen erstellen und versenden zu können.
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