Kassenführung
Ordnungsgemäße Kassenführung
Die Aufzeichnung über die Kassenbewegungen in einem Unternehmen sind Bestandteil der Buchführung. Dies ist insbesondere dann von bedeutung, wenn im wesentlichen Umfang Bargeldgeschäfte getätigt werden. In diesem Fall richtet die Finanzverwaltung verstärkt ihr Augenmerk auf die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung. Der Gesetzgeber hat keine Vorschriften darüber erlassen, wie eine Kasse genau zu führen ist. Die Regeln hierfür sind in der Literatur und von Gerichten aus allgemeinenen Buchführungsvorschriften abgeleitet worden.
Gerne schicken wir Ihnen eine Broschüre mit den wichtigsten Hinweisen für die Ordnungsgemäße Kasse zu. Auf Anfrage erhalten Sie eine individuelle Datei zur Führung Ihres Kassenbuchs. Bitte senden Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns unter 0375-27 11 76 0 an. Wir helfen Ihnen gerne.