Kleinbetragsrechnungen

Kleinbetragsrechnungen

Für Rechnungen, deren Bruttobetrag € 250,00 nicht übersteigt, reichen (abweichend von den Merkmalen des notwendigen Rechnungsinhalts) folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers.
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung.
  • Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstigen Leistungen in einer Summe: ein gesonderter Steuerausweis muss somit nicht erfolgen
  • Anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung.