Kleinbetragsrechnungen
Kleinbetragsrechnungen
Für Rechnungen, deren Bruttobetrag € 250,00 nicht übersteigt, reichen (abweichend von den Merkmalen des notwendigen Rechnungsinhalts) folgende Angaben:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers.
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistung.
- Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstigen Leistungen in einer Summe: ein gesonderter Steuerausweis muss somit nicht erfolgen
- Anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung.
- Ausstellungsdatum der Rechnung.