Erlaubte Übermittlungsformen
Wie darf man eine Rechnung übermitteln?
Ein Rechnungsversand ist möglich:
- durch E-Mail (Versand als schlichter E-Mail-Anhang ohne Signatur ausreichend)
- als PDF oder als Textdatei (E-Mail-Anhang oder auch zum Download)
- als Computer-Fax oder über Fax-Server (Übermittlung von Standard-Fax/Computer-Fax/Fax-Server zu Standard-Fax gilt als Papierrechnung)
- durch Datenträgeraustausch
- mittels EDI-Verfahren und qualifizierter elektronischer Signatur (wie bisher weiterhin möglich)
Unverändert gilt sowohl für elektronische Rechnungen als auch für Papierrechnungen, dass:
- die Echtheit der Herkunft der Rechnung,
- die Unversehrtheit ihres Inhalts und
- ihre Lesbarkeit
gewährleistet sein müssen (§ 14 Abs. 1 UStG). Wie der/die Unternehmer die genannten drei Punkte erfüllt/erfüllen, schreibt das Gesetz nicht mehr vor.