Erlaubte Übermittlungsformen

Wie darf man eine Rechnung übermitteln?

Ein Rechnungsversand ist möglich:

  • durch E-Mail (Versand als schlichter E-Mail-Anhang ohne Signatur ausreichend)
  • als PDF oder als Textdatei (E-Mail-Anhang oder auch zum Download)
  • als Computer-Fax oder über Fax-Server (Übermittlung von Standard-Fax/Computer-Fax/Fax-Server zu Standard-Fax gilt als Papierrechnung)
  • durch Datenträgeraustausch
  • mittels EDI-Verfahren und qualifizierter elektronischer Signatur (wie bisher weiterhin möglich)

Unverändert gilt sowohl für elektronische Rechnungen als auch für Papierrechnungen, dass:

  1. die Echtheit der Herkunft der Rechnung,
  2. die Unversehrtheit ihres Inhalts und
  3. ihre Lesbarkeit

gewährleistet sein müssen (§ 14 Abs. 1 UStG). Wie der/die Unternehmer die genannten drei Punkte erfüllt/erfüllen, schreibt das Gesetz nicht mehr vor.